Heute wird der Begriff nur noch im übertragenen Sinn verwendet. Wenn jemandem ein Armutszeugnis ausgestellt wird, so zweifeln wir an seiner Urteilskraft oder Moral.
Ein Zeugnis aus dem Jahr 1854, das die materielle Armut von Augustin Lichte (Liechti) bescheinigt, ist unten zu sehen. Der Wittnauer Gemeindeammann bestätigte der Amtskanzlei Laufenburg, dass Liechti ausserstande sei, die Gefangenschaftskosten von Fr. 1.55 zu berappen.
[Transkription des Brieftextes:]
Armuthszeugniß!
Das Augustin Lichte Arm, und ohne alles
Vermögen sei, und deßwegen die von der Tit.
Amtskanzlei Laufenburg geforderten Fr. 1.55
Gefangenschaftskosten nicht bezahlen können.
Bescheinigt Wittnau d[en] 9ten Dezbr. 1854
Vom Gemeinderath
Der Gemeindeammann:
J. Fricker
Der Gemeindschreiber:
T. Fricker